Medizinische Druckluft unterliegt seit dem 01.08.01 dem Arzneimittelgesetz. Bis dahin waren die Anforderungen an medizinische Druckluft in der DIN EN 737-3 festgelegt.
Die Monographie “Aer medicalis” im Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch beinhaltet - im Vergleich zur DIN EN 737-3 - wesentlich veränderte Reinheitsmerkmale, wobei insbesondere die drastische Absenkung der Taupunkttemperatur auf -46°C atmosphärisch (dies entspricht 67 ppm V/V) zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Der Wert 67 ppm V/V für Wasser entspricht der Kondensationsgrenze bei einem Druck von 200 bar und einer Temperatur von 11 ºC. Diese Begrenzung des Wassergehaltes auf die Kondensationsgrenze ist notwendig, da die Kondensation von Wasser Korrosionsschäden verursachen und außerdem die Vermehrung von Keimen begünstigen kann.
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